Klingenberg am Main (amtlich: Klingenberg a.Main) ist eine fränkische Stadt im bayerischen Landkreis Miltenberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
6253 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63911
Vorwahl
09372
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Klingenberg am Main
Hauptstraße 1
63911 Klingenberg am Main
2. Ordnungsamt Klingenberg am Main
Hauptstraße 1
63911 Klingenberg am Main
3. Finanzamt Aschaffenburg
Am Schöntal 1
63739 Aschaffenburg
Gemeinde Klingenberg am Main – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Klingenberg am Main umfassen several aktuelle und geplante Entwicklungen:
- Neuaufstellung des Bebauungsplans für den Burkarder Hof, einschließlich schalltechnischer Untersuchungen und artenschutzfachlicher Potentialanalyse.
- Änderung des Bebauungsplans für die Südliche Innenstadt, mit Begründung, schalltechnischen Untersuchungen und artenschutzfachlicher Potentialanalyse.
- Bebauungsplan für Wohnen am Main, mit verschiedenen Untersuchungen wie Baugrunduntersuchung, Verkehrsuntersuchung und Geräuschimmissionsgutachten.
- Bebauungsplan für den Wohnmobilstellplatz, einschließlich Umweltbericht und integrativer Grünordnung.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.